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FÜHRERSCHEIN
KLASSE

L

Fahrschule Zimfer

Der ''kleine'' Traktorführerschein

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ”kleinen” Traktorführerschein. Mit ihm darfst du ab 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings begrenzt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM L-FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h.
  • Befristung: Der Führerschein der Klasse L ist unbefristet, er muss nicht erneuert werden.
  • Prüfungen: Für den L-Führerschein ist lediglich eine theoretische Prüfung abzulegen. Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
  • Besonderheit: Wenn du den Führerschein der Klasse B besitzt, wird dir der L-Führerschein automatisch eingetragen.
  • Das darf ich mit dem L-Führerschein fahren: 
  • Gabelstapler bis 25 km/h
  • Zugmaschinen bis 40 km/h, mit zwei zulassungsfreien Anhängern bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
  • Selbstfahrende Futtermischwagen bis 25 km/h
  • Mofas bis 25 km/h
  • Flurförderzeuge

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Zur Anmeldung kannst du unser Anmeldeformular benutzen, bei uns vorbei schauen oder du rufst uns in der Filiale deiner Nähe an.