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FÜHRERSCHEINKLASSE

C1E

Fahrschule Zimfer

Der "kleine" Lkw-Führerschein mit Anhänger

Mit dem Führerschein der Klasse C1E bist du befugt eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu fahren. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM C1E-FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse C1E musst du
    mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Vorbesitz: Führerscheinklasse C1
  • Unterlagen/Dokument: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder
    Reisepass, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, augenärztliches Zeugnis und ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung.
  • Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern
    müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden.
  • Prüfungen: Bei der Klasse C1E muss keine Theorieprüfung abgelegt werden,
    nur eine Praxisprüfung ist erforderlich.
  • Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse. In beiden Fällen darf das Gesamtgewicht 12000 kg nicht überschreiten.
  • Du erwirbst zusätzlich die Führerscheinklasse: BE und D1E (bei Vorbesitz D)
  • Besonderheiten: Möchtest du den Lkw zur gewerblichen Güterbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-
    Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Kraftfahrzeuge der Klasse C1E fahren, allerdings nur privat und nicht gewerblich.
  • Weitere Besonderheit: Wer Kraftfahrzeuge der Klasse C1E Klasse gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer
    Weiterbildung teilnehmen.

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