Berufskraftfahrer
Seit dem 10.09.08 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10.09.09 (Lkw-Fahrer) muss jeder EU-Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. EU-Berufskraftfahrer sind alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E unterwegs sind und Fahrten gewerblich durchführen.
Wer seinen Führerschein vor dem jeweiligen Datum erhalten hat, erspart sich die Grundqualifikation und benötigt nur die 5-tägige Weiterbildung nach BKrFQG.
Die beschleunigte Grundqualifikation muss für den Personen- bzw. Güterverkehr erfolgreich abgeschlossen sein. Diese umfasst 140 Stunden a 60 Minuten (130 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis) und wird mit einer Befristung von 5 Jahren in den Fahrerqualifikationsnachweis eingetragen. Danach muss alle 5 Jahre eine 5-tägige Weiterbildung nach BKrFQG besucht werden.