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FÜHRERSCHEINKLASSE

D1E

Fahrschule Zimfer

Der "kleine" Busführerschein mit Anhänger

Der D1E-Führerschein ist die Erweiterung zum Anhänger. Du darfst mit ihm nicht mehr als 16 Fahrgäste befördern. Der Anhänger darf hier schwerer sein als 750kg. Voraussetzung hierfür ist neben dem D1-Führerschein, ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigst du einen Nachweis über dein Sehvermögen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes erfüllen.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM D1E-FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E musst du
    mindestens 21 Jahre alt sein. Das Mindestalter kann bei einigen staatlich
    anerkannten Ausbildungsberufen auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
  • Vorbesitz: Führerscheinklasse D1
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, augenärztliches Zeugnis, spezielles ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (mit Reaktionstest) und ein Führungszeugnis.
    Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ab dem 50. Lebensjahr kann eine gesonderte Untersuchung verlangt werden.
  • Du erwirbst zusätzlich die Führerscheinklasse: BE

 

  • Prüfungen: Bei der Klasse D1E muss keine Theorieprüfung abgelegt werden,
    nur eine Praxisprüfung ist erforderlich. 
  • Das darfst du mit dem D1E-Führerschein fahren: Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.
  • Besonderheiten: Möchtest du den Bus zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Kraftfahrzeuge der Klasse D1E fahren, allerdings nur privat und nicht gewerblich.
  • Weitere Besonderheit: Wer Kraftfahrzeuge der Klasse D1E gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer
    Weiterbildung teilnehmen.

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