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FÜHRERSCHEINKLASSE

D

Fahrschule Zimfer

Der ''große'' Busführerschein

Mit dem ”großen” Busführerschein darfst du mehr als 8 Fahrgäste befördern. Ein Anhänger darf gezogen werden, wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet. Voraussetzung hierfür ist neben dem Pkw-Führerschein (Klasse B), ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigst du einen Nachweis über dein Sehvermögen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes erfüllen.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM D-FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Das Mindestalter kann auf 23,21,20 oder 18 Jahre herabgesetzt werden, dies ist abhängig von deiner Grundqualifikation oder Ausbildungsberuf.
  • Vorbesitz: Führerscheinklasse B
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, augenärztliches Zeugnis, spezielles ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (mit Reaktionstest) und ein Führungszeugnis.
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ab dem 50. Lebensjahr kann eine gesonderte Untersuchung verlangt werden.
  • Prüfungen: Für den D-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Das darfst du mit dem D-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg)
  • Du erwirbst zusätzlich die Führerscheinklasse: D1
  • Besonderheiten: Möchtest du den Bus zur gewerblichen Personenbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Kraftfahrzeuge der Klasse D fahren, allerdings nur privat und nicht gewerblich.
  • Weitere Besonderheit: Wer Kraftfahrzeuge der Klasse D gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer
    Weiterbildung teilnehmen.

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