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FÜHRERSCHEINKLASSE D

Fahrschule Zimfer

Der ''große'' Busführerschein

Mit dem ”großen” Busführerschein darfst du mehr als 8 Fahrgäste befördern. Ein Anhänger darf gezogen werden, wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet. Voraussetzung hierfür ist neben dem Pkw-Führerschein (Klasse B), ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigst du einen Nachweis über dein Sehvermögen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes erfüllen.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM -FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: 18, 20, 21, 23, 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation. Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichung des Mindestalters absolvieren.
  • Vorbesitz: Führerschein Klasse B
  • Unterlagen/Dokumente: Biometrisches Passbild, Personalausweis/Reisepass, ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, Bescheinigung über Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sowie Nachweis eines persönlichen Eignungstests bestehend aus einer Untersuchung der Leistungsfähigkeit.
  • Prüfungen: Für den D-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Befristung: Der D-Führerschein wird mit einer Befristung von 5 Jahren erteilt. Er kann nach der Grundqualifikation um jeweils 5 Jahre verlängert werden, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden. Das medizinische Gutachten darf nicht älter als ein Jahr und das Sehgutachten nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Mit dem D-Führerschein erwirbst du zusätzlich die Führerscheinklasse D1
  • Das darfst du mit dem D-Führerschein fahren: Kfz (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A) für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer. Es darf ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg gezogen werden. 

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