Berufskraftfahrer
Seit dem 10.09.08 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10.09.09 (Lkw-Fahrer) muss jeder EU-Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. EU-Berufskraftfahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu besuchen. Erforderlich ist die Weiterbildung für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E unterwegs sind und Fahrten gewerblich absolvieren.
Wer seinen Führerschein nach dem jeweiligen Datum gemacht hat, muss zunächst die Grundqualifikation absolvieren.
Die Weiterbildung hat eine Dauer von 35 Stunden und wird auf 5 Tage zu je 7 Stunden aufgeteilt.
Für den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Dieser Kurs ist über die Agentur für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherung mit einem Bildungsgutschein förderbar.
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