Die praktische Ausbildung besteht aus zwei Teilen: Übungsfahrten und Sonderfahrten.
Eine praktische Fahrstunde dauert mindestens 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsfahrten ist nicht festgelegt. Jeder braucht unterschiedlich viele Übungsstunden, bis er eine ausreichende Sicherheit beim Fahren erlangt. Deshalb entscheiden wir gemeinsam mit dir, wie viele Übungsstunden du benötigst, um mit dem nächsten Teil, den Sonderfahrten, zu beginnen.
Die Anzahl der Sonderfahrten ist gesetzlich festgelegt. Wenn du zum Beispiel die Fahrerlaubnis der Klasse B zum ersten Mal erwirbst, musst du insgesamt zwölf Sonderfahrten absolvieren: Fünf Überland-, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Diese finden normalerweise im letzten Teil der Ausbildung statt. Bis dahin übst du die allgemeinen Grundlagen des Fahrens, damit du sicher an deinen Führerschein kommst.