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FÜHRERSCHEINKLASSE

D1

Fahrschule Zimfer

Der "kleine" Busführerschein

Mit dem kleinen Busführerschein darfst du nicht mehr als 16 Fahrgäste befördern. Ein Anhänger darf gezogen werden, wenn er die zulässige Gesamtmasse von 750kg nicht überschreitet. Voraussetzung hierfür ist neben dem Pkw-Führerschein (Klasse B), ein spezieller Nachweis über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Außerdem benötigst du einen Nachweis über dein Sehvermögen. Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes erfüllen.

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ALLGEMEINE INFOS ZUM D1-FÜHRERSCHEIN

  • Mindestalter: Für das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1 musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Das Mindestalter kann bei einigen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen auf 18 Jahre herabgesetzt werden.
  • Vorbesitz: Führerscheinklasse B
  • Unterlagen/Dokumente: Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, Erste-Hilfe-Kurs, biometrisches Passbild, augenärztliches Zeugnis, spezielles ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung (mit Reaktionstest) und ein Führungszeugnis.
  • Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt. Zum Verlängern müssen erneut ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Ab dem 50. Lebensjahr kann eine gesonderte Untersuchung verlangt werden.
  • Prüfungen: Für den D1-Führerschein musst du eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
  • Das darfst du mit dem D1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).
  • Mit dem D1-Führerschein erwirbst du keine weiteren Führerscheinklassen.
  • Besonderheiten: Möchtest du den Bus zur gewerblichen
    Personenbeförderung nutzen, ist der Besitz einer Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Pflicht. Ohne diese darfst du zwar Kraftfahrzeuge der Klasse D1 fahren, allerdings nur privat und nicht gewerblich.
  • Weitere Besonderheit: Wer Kraftfahrzeuge der Klasse D1 gewerblich nutzen möchte, muss nach der Grundqualifikation alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.

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