DAS DARFST DU MIT DEM FÜHRERSCHEIN C1
Das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
DAS DARFST DU MIT DEM FÜHRERSCHEIN CE
Das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder):
- der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (21 Jahre bei gewerblichem Güterverkehr)
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnis Klasse C
- Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt werden
- in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
DAS DARFST DU MIT DEM FÜHRERSCHEIN C1E
Das Führen einer Kombinationen aus einem Zugfahrzeug:
- der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Mindesalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse C1
Befristung: Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Die Klasse C1E berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.